LANDGASTHOF ZUM SCHWARZEN ROSS

Gastlichkeit aus Tradition

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Landgasthof Zum schwarzen Ross
(Raphael & Ramon Enders GbR)
Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit    dem Landgasthof Zum schwarzen Ross abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Landgasthof Zum schwarzen Ross diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Landgasthof Zum schwarzen Ross frei festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
4. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Landgasthof Zum schwarzen Ross und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer 1.8.dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Der Landgasthof Zum schwarzen Ross kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14.00 Uhr des Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Landgasthof Zum schwarzen Ross das Recht vor, bestellte Zimmer nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung.
5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis zur jeweiligen im Angebot genannten Optionsfrist verbindlich auszuüben oder zurück zu geben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Der Landgasthof Zum schwarzen Ross ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
7. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung mit dem Landgasthof und gegen Berechnung mitgebracht werden. Da der Landgasthof Zum schwarzen Ross nur über eine begrenzte Anzahl von Zimmern für Haustiere verfügt.
8. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden durch Dritte. Das Hotel haftet nur für Schaden die nachweislich vom Personal grob fahrlässig verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes geltend gemacht werden.
9. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,- übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist der Landgasthof Zum schwarzen Ross berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen den Landgasthof Zum schwarzen Ross nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt den Landgasthof Zum schwarzen Ross alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Der Landgasthof Zum schwarzen Ross entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als € 500 behält sich der Landgasthof Zum schwarzen Ross vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
9.a. Zahlungen
Das Entgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung per von uns (dem Landgasthof) akzeptierten Zahlungsweg zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung der Hotelleistung die Belastungsermächtigung/Autorisierung für Ihr Kreditkartenkonto oder die Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto. Das gilt insbesondere für Reservierungen per Kreditkarte über weltweite Online Hotel- Reservierungssysteme, wo keine persönliche Unterschrift vorliegt. Es betrifft auch die Belastung laut § 8, bei Nichtanreise/ No Show.
10. Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Hotel schriftlich bestätigt werden.
Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
10.a. Für Einzelbuchungen bis max. 4 Zimmer.
• 21 Tage vor Anreise können Sie Ihre Buchung kostenfrei stornieren.
• 14 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 30 % vom Gesamtpreis
• 7 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 50 % vom Gesamtpreis
• 2 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 60% vom Gesamtpreis
• Bei Nicht-Anreise berechnen wir Ihnen 80% vom Gesamtpreis
10.b. Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis.
Bei vorzeitiger Abreise, bis 12.00 Uhr, die dem Landgasthof erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, berechnet der Landgasthof 60 % der Logiskosten pro Nacht bis zu dem ursprünglichen Abreisedatum. Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 12.00 Uhr berechnet der Landgasthof 60 % der Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100% der Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.
11. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Landgasthofs, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Landgasthofs hinterlassen werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden.
Der Landgasthof haftet bis maximal 3.500 Euro pro Gast für eingebrachte Sachen. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten ist die Obergrenze bei 800 Euro. Von dieser Haftung ausgenommen sind Fahrzeuge und Gegenstände darin sowie mitgebrachte Haustiere. Bei fahrlässiger Handlung des Gastes trifft den Hotelier keinerlei Schuld.
Der Gast ist gegenüber dem Landgasthof verpflichtet den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise geltend zu machen.
Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm während seines Aufenthaltes im Landgasthof verursacht worden sind.
12. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Landgasthofs ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Es besteht Rauchverbot im gesamten Landgasthof.
13. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Landgasthofs Zum schwarzen Ross oder deren Gästen gefährdet, so kann sich der Landgasthof Zum schwarzen Ross von dem Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Landgasthofs Zum schwarzen Ross unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
14. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Landgasthof Zum schwarzen Ross, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und der Landgasthofs Zum schwarzen Ross zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom Landgasthofs Zum schwarzen Ross getätigten Aufwendungen verpflichtet.
15. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen damit der Hotelier die Chance hat, den Mangel zu beseitigen, Angezeigte und nicht beseitigte Mängel sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber des Landgasthofs Zum schwarzen Ross geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren sich in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Landgasthof Zum schwarzen Ross Hof geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Landgasthof Zum schwarzen Ross die Ansprüche schriftlich zurückweist.
16. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Fulda.
17. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.